Was ist der HERDOO2-Score?
Der HERDOO2-Score ist eine klinische Entscheidungsregel zur Identifizierung von Frauen mit niedrigem Risiko für eine erneute venöse Thromboembolie nach einer ersten unprovozierten VTE.
Die Regel wurde entwickelt, um die Entscheidung über eine mögliche Beendigung der Antikoagulation nach Abschluss einer zeitlich begrenzten Behandlung zu unterstützen. Dabei müssen jedoch auch das Blutungsrisiko, das Rezidivrisiko und die Präferenzen der Patientin berücksichtigt werden.
Formel des HERDOO2-Scores
Die HERDOO2-Formel vergibt jeweils 1 Punkt für jedes erfüllte Kriterium: Hyperpigmentierung, Ödem oder Rötung an einem der Beine; D-Dimer ≥250 µg/L unter laufender Antikoagulation; BMI ≥30 kg/m²; und Alter ≥65 Jahre.
Frauen mit einem Score von 0 oder 1 gelten innerhalb der vorgesehenen Population als Patientinnen mit niedrigem Rezidivrisiko. Frauen mit mindestens 2 Kriterien und alle Männer werden durch diese Regel nicht als Niedrigrisikopatienten eingestuft.
Interpretation des HERDOO2-Scores
Erforderliche Angaben
- Geschlecht der Patientin oder des Patienten, da HERDOO2 zur Identifizierung von Frauen mit niedrigem Rezidivrisiko vorgesehen ist.
- Klinischer Kontext: erste unprovozierte VTE nach Abschluss einer zeitlich begrenzten Antikoagulation.
- Vorliegen einer Hyperpigmentierung, eines Ödems oder einer Rötung an einem der Beine.
- D-Dimer-Wert, vorzugsweise unter laufender Antikoagulation gemessen und unter Verwendung eines für das jeweilige Testverfahren geeigneten Grenzwerts.
- BMI und Alter unter Verwendung der Grenzwerte BMI ≥30 kg/m² und Alter ≥65 Jahre.
Wichtige Einschränkungen
HERDOO2 ist eine klinische Entscheidungshilfe und darf nicht als automatische Anweisung zur Beendigung der Antikoagulation verwendet werden.
- Die Regel ist für Frauen mit einer ersten unprovozierten VTE nach Abschluss einer zeitlich begrenzten Antikoagulation vorgesehen.
- Sie ermöglicht bei Männern keine Identifizierung einer Niedrigrisikogruppe.
- Der D-Dimer-Grenzwert hängt vom verwendeten Testverfahren ab; in der ursprünglichen Regel wurde unter laufender Antikoagulation ein Grenzwert von 250 µg/L verwendet.
- Die Regel darf nicht bei einer eindeutig provozierten VTE, einer mit aktiver Krebserkrankung verbundenen Thrombose oder in Situationen angewendet werden, die aus einem anderen Grund eine Antikoagulation erfordern.
- Bei der endgültigen Festlegung der Antikoagulationsdauer müssen das Blutungsrisiko, die Präferenzen der Patientin oder des Patienten, weitere Rezidivrisikofaktoren und die aktuellen klinischen Leitlinien berücksichtigt werden.